Rechtsprechung
BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 257b StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Revisionsbegründung: keine Darlegung vorheriger verfahrensfördernder Erörterungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 S 1 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257b StPO, § 257c StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht über Gespräche zu Verständigungsmöglichkeiten - IWW
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht eines Richters über die Möglichkeit einer Verständigung in der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht eines Richters über die Möglichkeit einer Verständigung in der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.08.2020 - 20 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
- LG Stuttgart, 23.05.2023 - 11 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Papierfundstellen
- StV 2021, 776 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn.10 mwN).
- BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Fälschung technischer Aufzeichnungen
Der Senat hat mit Beschluss vom 2. Juni 2021 (1 StR 44/21) das Urteil wegen der Verletzung der Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO) aufgehoben. - BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests …
Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (…vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH…, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19;… Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9;… Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10;… Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN;… Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12…, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17). - BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21
Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem …
Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85;… BGH, Urteile vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19 …und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9;… vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10;… vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN;… vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 …und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17; jeweils mwN). - BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21
Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung …
Andere Gespräche, auch sonstige zur Verfahrensförderung geeignete Erörterungen (§ 257b StPO) sind damit regelmäßig nicht zum Gegenstand der Verfahrensrüge zu machen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9). - BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21
Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen, …
Ist nach dem Revisionsvorbringen klargestellt, dass eine Mitteilung eines von der Strafkammervorsitzenden angefertigten Vermerks in der Hauptverhandlung nicht erfolgt ist, bedarf es zwar nicht der Darlegung des Inhalts eines richterlichen Vermerks, wohl aber der Darlegung des Gegenstands der Erörterungen, soweit dies erforderlich ist, um festzustellen, dass es sich um ein mitteilungspflichtiges Gespräch gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21, StraFo 2021, 428 f.).